[...] Ich möchte kurz erklären, wie das Krankenversicherungssystem in der Schweiz funktioniert. In der Schweiz ist es so: Die Krankenversicherung ist eine obligatorische Versicherung, die jeder Bürger haben muss. Jeder Bürger bezahlt eine Kopfprämie und die ist unterschiedlich. Sie ist unterschiedlich hoch je nach Geschlecht, nach Wohnkanton oder nach Alter. Diese Prämien belaufen sich auf zwischen 200 und 300 Euro pro Person.
Bei uns ist es so, dass wir in der obligatorischen Krankenversicherung jeden Bürger aufnehmen müssen. Sie haben heute morgen Vorträge über Bonitätskontrolle und Rating gehört. Das bringt uns wenig, weil wir jeden Kunden aufnehmen müssen.
Bei der Privatversicherung sieht das anders aus, da können wir ebenfalls ein Rating betreiben und entscheiden, wen wir bei uns in der Versicherung haben möchten.
Über die obligatorische Krankenversicherung ist ein Grundkatalog abgedeckt. Und für die Zusatzversicherung, also alles, was im Privaten läuft, müssen zusätzliche Versicherungen abgeschlossen werden. [...]
Im Jahr 2008 mussten wir neun Millionen Fakturen versenden, 1,5 Millionen Mahnungen und 103.000 Betreibungen einleiten. Eine Betreibung ist in der Schweiz das gleiche wie ein gerichtliches Mahnverfahren in Deutschland. Wir konnten im letzten Jahr 156 Millionen Franken an Forderungen wieder zurückgewinnen und beschäftigen rund 120 Mitarbeitende arbeiten im Debitorenmanagement.
[...] Das Krankenversicherungsgesetz verpflichtet uns, jede Forderung einzutreiben. Wir können nicht einfach sagen, wir hören mitten im Verfahren auf. Wir sind verpflichtet, jede Forderung bis zum Schluss, bis zur Erstellung des Verlustscheins einzufordern. Und was ganz speziell: Diese ganze Forderung läuft weiter. Es ist nicht so, dass diese Forderung irgendwann ruht. Wir müssen den Vertrag weiterführen bis ganz zum Schluss. Erst wenn ein Verlustschein ausgestellt ist, haben wir die Möglichkeit, Leistungen zu sistieren. Deshalb müssen wir dieses ganze Mahnverfahren, diesen ganzen Betreibungsprozess von A-Z durchführen.
Beim Versicherungsvertragsgesetz, also bei der Zusatzversicherung, sind wir völlig offen. Da sind wir wie jede andere Versicherung. Hier können wir wählen, was wir machen, wir können auch nur mahnen. Wir können nachher sofort die Leistung ruhen lassen. Wir haben hier auch die Möglichkeit einer einseitigen Vertragsauflösung und auch keine Pflicht, den Kunden wieder aufzunehmen.
Das ist der Unterschied zur obligatorischen Krankenversicherung. Wenn hier ein Kunde die Forderung bezahlt hat, nachdem er säumig wurde, dann fängt das Spiel wieder von vorne an. Wir sind weiterhin verpflichtet, ihn bei uns zu versichern. [...]
Der Kunde bekommt eine Prämienrechnung, die ist fällig. Dann bekommt er eine Zahlungserinnerung, eine zweite Mahnung und dann geht es weiter – wir nennen das bei uns Betreibungsdienst – das ist dann das Forderungsmanagement: Und hier wird noch einmal eine Mahnung erstellt. Erst wenn diese Mahnung erfolglos ist, wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet. Wir haben großen Erfolg mit dieser letzten Mahnung und können hier ungefähr 30 % der Forderungen noch eintreiben. [...]